Satzung der Juten Lauffreunde :
§ 1
Die Juten - Lauffreunde eine Gemeinschaft von Menschen die dem Hobby Laufen frönen.
§ 2
Die Juten Lauffreunde wollen bei gutem Zuspruch jedes Jahr einen Jahresabschluss- und Sylvesterlauf mit anschliessendem Umtrunk durchführen.
§ 3
Neue Mitglieder werden bei den Juten - Lauffreunden nur aufgenommen wenn alle Mitglieder der Juten Lauffreunde für den Beitritt des neu aufzunehmenden Mitglieds stimmen.
§ 4
Es ist Ehrensache das die Juten Lauffreunde mindestens einen 10 km Lauf, zwei Halbmarathon und einen Marathon im Jahr gemeinsam laufen.
§ 5
Bei den Juten - Lauffreunden werden nur Mesenicher oder solche die sich als Mesenicher bezeichnen aufgenommen.
§ 6
Jeder Jute - Lauffreund sollte eine Mesenicher Gemeindefahne besitzen.
§ 7
Jeder Jute - Lauffreund sollte optimalerweise Mitglied im SV Mosella Mesenich sein.